Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2021 von 9,35 Euro auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Das Kabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission.
Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 0,35 Euro.
In einem weiteren Schritt erfolgt von 2024 bis 2026 eine Erhöhung um weitere 3 Cent auf 0,38 Euro.
Die befristete Anhebung wird entsprechend auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung übertragen.
Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt.
In Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt.
Auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bei Steuerpflichtigen mit einem Grad der Behinderung kleiner 50 als wird verzichtet.