Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen Vom 9. Dezember 2020

April 15th, 2014 Posted by No Comment yet

Behinderten-Pauschbetrag ab 2021

Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt.
In Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt.
Auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bei Steuerpflichtigen mit einem Grad der Behinderung kleiner 50 als wird verzichtet.

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