Behinderten-Pauschbetrag ab 2021
Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt.
In Zukunft eine Behinderung bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt.
Auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bei Steuerpflichtigen mit einem Grad der Behinderung kleiner 50 als wird verzichtet.
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