Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer
Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 0,35 Euro.
In einem weiteren Schritt erfolgt von 2024 bis 2026 eine Erhöhung um weitere 3 Cent auf 0,38 Euro.
Die befristete Anhebung wird entsprechend auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung übertragen.
The comments are closed.