Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019

März 5th, 2016 Posted by No Comment yet

Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer

Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte um 5 Cent auf 0,35 Euro.
In einem weiteren Schritt erfolgt von 2024 bis 2026 eine Erhöhung um weitere 3 Cent auf 0,38 Euro.
Die befristete Anhebung wird entsprechend auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung übertragen.

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